AGB

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Ein Verkauf an Verbraucher erfolgt nicht.

1. Geltungsbereich

Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote im Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung über unseren Online-Shop ist verbindlich. Wir behalten uns die Annahme und Ausführung des Auftrags ausdrücklich vor. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder durch Versand der Ware zustande.

3. Preise und Mindestauftragswert

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versand- und Verpackungskosten. Der Mindestauftragswert beträgt 75 € netto.

4. Verpackungs- und Versandkosten

Die Versandkosten richten sich nach dem Auftragswert und dem Empfängerland und werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen. Ab einem Netto-Warenwert von 300 € erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands und Österreichs versandkostenfrei. Für andere Länder sind die Versandkosten im Vorfeld anzufragen.

5. Verpackungslizenzierung (VerpackG / EU-Verpackungsverordnung)

Serviceverpackungen: Verpackungen, die typischerweise als Serviceverpackungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b VerpackG eingesetzt werden, sind von der Walter Verpackungen GmbH im Verpackungsregister LUCID registriert und bereits an einem dualen System beteiligt (Vorbeteiligung gemäß § 7 Abs. 2 VerpackG). Befüllt der Kunde diese Verpackungen erst am Verkaufsort mit Ware und gibt sie an den Endverbraucher ab, ist die Systembeteiligungspflicht für diese Verpackungen durch unsere Vorbeteiligung erfüllt. Die eigene Registrierungspflicht des Kunden im Verpackungsregister LUCID als Letztvertreiber von Serviceverpackungen bleibt hiervon unberührt.

Vorbefüllung: Befüllt der Kunde die Verpackungen hingegen vor und bringt sie als fertig verpacktes Produkt in Verkehr, gilt er selbst als Hersteller im Sinne des VerpackG und trägt für diese Verpackungen sämtliche eigenen Pflichten, insbesondere Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung. Eine Vorbeteiligung durch die Walter Verpackungen GmbH erfolgt in diesem Fall nicht.

Individualisierte Verpackungen (eigener Name, eigenes Logo oder eigene Marke des Kunden): Werden Verpackungen im Auftrag des Kunden mit dessen Namen, Logo oder Marke gefertigt oder bedruckt, ist der Kunde selbst Erzeuger bzw. Hersteller dieser Verpackungen im Sinne des VerpackG und der EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, PPWR) – unabhängig davon, ob der Verpackungslieferant im In- oder Ausland ansässig ist. Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung für diese Verpackungen obliegen allein dem Kunden. Eine zusätzliche Nennung der Walter Verpackungen GmbH auf der Verpackung ändert hieran nichts.

Ausnahme für Kleinstunternehmen: Ist der Kunde ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €) und in Deutschland ansässig, kann abweichend hiervon die Walter Verpackungen GmbH als Erzeuger der Verpackung gelten. Der Kunde ist verpflichtet, uns seinen Status als Kleinstunternehmen spätestens bei Bestellung unaufgefordert in Textform mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, dürfen wir davon ausgehen, dass der Kunde kein Kleinstunternehmen ist und seine verpackungsrechtlichen Pflichten selbst erfüllt; der Kunde stellt uns in diesem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter und behördlichen Maßnahmen frei, die auf einer unterlassenen oder unrichtigen Mitteilung beruhen.

Lieferungen außerhalb Deutschlands: Unsere Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung nach dem VerpackG gelten ausschließlich für Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Bringt der Kunde die Verpackungen außerhalb Deutschlands in Verkehr (z. B. in Österreich oder der Schweiz), entfaltet unsere Vorbeteiligung dort keine Wirkung. Die Einhaltung der jeweiligen nationalen verpackungsrechtlichen Vorschriften des Bestimmungslandes – einschließlich Registrierung, Lizenzierung und Entpflichtung (z. B. nach der österreichischen Verpackungsverordnung oder den schweizerischen Regelungen) – obliegt in diesem Fall allein dem Kunden.

Die Einhaltung der verpackungsrechtlichen Pflichten des Kunden im Übrigen obliegt allein dem Kunden; eine diesbezügliche Beratung oder Haftung durch die Walter Verpackungen GmbH ist ausgeschlossen.

6. Zahlung

Die Zahlung im Webshop erfolgt per Vorkasse oder SEPA-Mandat. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

7. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk Offenbach. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister oder die Spedition auf den Käufer über.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9. Reklamation und Rückgabe

Lebensmittelfähige Verpackungen sind aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Rückgabe ist nur im Fall einer berechtigten Reklamation (z. B. Falschlieferung oder fehlerhafte Ware) möglich. In diesem Fall ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Ware wird bei Ihnen abgeholt.

Offene Transportschäden sind bei Warenannahme schriftlich gegenüber dem Spediteur zu dokumentieren. Versteckte Mängel müssen umgehend nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung, schriftlich angezeigt werden.

10. Gewährleistung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Gefahrübergang. § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) bleibt unberührt.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12. Sonderanfertigungen

Bei Sonderanfertigungen sind technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % zulässig. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, gegebenenfalls namentlich oder mit einem Beispielfoto auf einer Referenzkundenliste der Walter Verpackungen GmbH genannt zu werden.

Der Kunde versichert, mit der Bestellung keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte) zu verletzen und stellt die Walter Verpackungen GmbH insoweit von jeglichen Ansprüchen frei.

Verbindliche Liefertermine bei Sonderanfertigungen können erst genannt werden, wenn uns alle erforderlichen, freigegebenen Produktionsdaten (z. B. Druck- oder Stanzvorlagen) sowie – bei Vorkasse – der Zahlungseingang vorliegen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Offenbach am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://walter-verpackungen.de/datenschutzerklaerung/.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.